Reisen und Tickets

Lieber Kunde,

nachfolgend finden Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Reisen und Tickets, 22880 Wedel.
Bitte lesen Sie diese aufmerksam durch, da sie wichtige Informationen für das Verhältnis zwischen Ihnen als Kunde und uns enthalten.


Nachstehende Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für diejenigen Reiseangebote, für Reisen und Tickets, Inhaber Josef Molnar („Reisen und Tickets“) nur als Vermittler auftritt und die von anderen Unternehmen als Leistungsträger durchgeführt werden und regeln das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen als Vermittlungskunden und uns als Vermittler. Dies ist dann nicht der Fall, sofern nach den Umständen der Anschein begründet wird, dass wir solche Leistungen in eigener Verantwortung als Reiseveranstalter übernehmen (vgl. § 651a Abs. 2 BGB). Für die im Rahmen unserer Reisebürotätigkeit vermittelten Reisen gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für unsere Vermittlung sowie die Allgemeinen Reisebedingungen der Reiseveranstalter, die die Reise durchführen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen Reisevermittlung von Reisen und Tickets

1. Abschluss des Vermittlungsvertrages
1.1 Reisen und Tickets ist für die oben genannten Reisen Vermittler fremdveranstalteter Pauschalreisen. Dies gilt nicht, sofern nach den Umständen der Anschein begründet wird, dass Reisen und Tickets solche Leistungen in eigener Verantwortung nach § 651a Abs.2 BGB übernimmt. Nachstehende Bedingungen gelten für jegliche Vermittlung von Reiseleistungen durch Reisen und Tickets.
1.2 Der Kunde kann Reisen und Tickets mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax oder auf elektronischem Weg als Reisevermittler beauftragen. Bei elektronischen Anmeldungen bestätigen wir den Eingang unverzüglich auf elektronischem Weg.
1.3 Soweit der Kunde für mehrere Personen ein Angebot auf den Vermittlungsvertrag abgibt, ist er für die Verpflichtung dieser dritten Personen aus dem Reisevermittlungsvertrag nur dann verantwortlich, sofern er eine entsprechende Verpflichtung hierzu durch zusätzliche, ausdrückliche und eigenständige Erklärung im Rahmen des Buchungsvorganges durch gesonderte Unterschrift übernommen hat.
1.4 Mit der Annahme des Vermittlungsauftrages durch Reisen und Tickets, über die unsere Buchungsbestätigung Sie informiert, kommt zwischen Reisen und Tickets und dem Kunden ein Vermittlungsvertrag als Geschäftsbesorgungsvertrag gem. §§ 675, 631 BGB zustande. Vertragsinhalt ist die ordnungsgemäße Vermittlung der gebuchten Reise.
1.5 Der Reisevertrag selbst kommt ausschließlich zwischen Ihnen und dem Reiseveranstalter, Anbieter der touristischen Leistung oder Schiffsunternehmer zustande, der sich aus der jeweiligen Reiseausschreibung ergibt und an den sich der Kunde mit seinen reisevertraglichen Ansprüchen richten muss. Für den Inhalt des von Reisen und Tickets vermittelten Reisevertrages sind die Tarif-, Beförderungs- und Allgemeinen Reisebedingungen des die Reise erbringenden Unternehmens (Reiseveranstalter, Schiffsreiseveranstalter) maßgeblich. Hierin können Bedingungen hinsichtlich der Zahlung, der Umbuchung, der Rückzahlung sowie anderer Einzelheiten des Reise- oder Beförderungsvertrages geregelt sein.
1.6 Reisen und Tickets weist ausdrücklich auf die Stornobedingungen ausländischer Schiffsreiseveranstalter und darin ggf. enthaltene Stornoentschädigungen hin. Wir legen Ihnen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Reiseveranstalter und Schiffsreiseveranstalter stets vor der Buchung vor.

2. Buchungsbestätigung, Reisepreissicherungsschein, Reiseunterlagen
2.1 Nach erfolgreicher Vermittlung der touristischen Leistung oder Pauschalreise erfolgt eine schriftliche Bestätigung der Buchung durch Reisen und Tickets und bei Pauschalreisen die Zusendung des Reisepreissicherungsscheines des Reiseveranstalters, durch den sämtliche Zahlungen des Kunden als Kundengelder gegen Insolvenz des Reiseveranstalters geschützt werden (§ 651k BGB). Die Reiseunterlagen erhält der Kunde per Post oder spätestens am Flughafenschalter.
2.2 Dem Kunden - wie auch uns - obliegt die Pflicht, die Reiseunterlagen zu prüfen und Reisen und Tickets unverzüglich über fehlende Unterlagen, falsche Unterlagen oder Unstimmigkeiten der Unterlagen mit der gebuchten Reise zu unterrichten. Umfang und Art der vom Reiseveranstalter vertraglich geschuldeten Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung des Reiseveranstalters oder Schiffsreiseveranstalters zum betreffenden, zur Reise gehörigen Prospekt in Verbindung mit der individuellen Buchungsbestätigung.

3. Zahlung
3.1 Soweit Pauschalreisen vermittelt werden, sind Zahlungen des Kunden erst fällig, wenn der Sicherungsschein des Reiseveranstalters nach § 651k Abs.3 BGB übergeben worden ist, wobei die Vorschrift des § 651k Abs.4 BGB gilt. Dies gilt auch für eine etwaige Anzahlung. Bei allen anderen vermittelten Leistungen und Reisen, bei welchen die Übergabe eines Sicherungsscheines nicht erforderlich ist, wird die Zahlung des Reisepreises mit erfolgter Buchung, spätestens aber vor Reiseantritt, fällig. Es gelten im Übrigen die Zahlungsbedingungen der einzelnen Reiseveranstalter und Schiffsreiseveranstalter, die wir an Sie weitergeben müssen, soweit diese wirksam einbezogen und vereinbart sowie rechtswirksam sind und wir wirksam zum Inkasso ermächtigt wurden.
3.2 Das Konto, auf das der Kunde die Anzahlung oder Zahlungen, wie beschrieben, leisten, entnimmt er der Buchungsbestätigung/Rechnung.
3.3 Rücktritts-, Bearbeitungs- und Umbuchungsgebühren sind sofort fällig. Werden fällige Zahlungen Reisepreis trotz Mahnung und angemessener Fristsetzung zur Zahlung vom Kunden nicht gezahlt, so ist der Reiseveranstalter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen (§ 323 BGB).

4. Aufwendungsersatz
Reisen und Tickets ist berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften Aufwendungsersatz vom Kunden für die für ihn verauslagten Zahlungen zu verlangen.

5. Haftung als Vermittler, Haftungsbeschränkung
5.1 Wir übernehmen keine Haftung für die ordnungsgemäße Durchführung der vermittelten Reiseleistungen und geben keine Zusicherung für die Eignung oder Qualität der vermittelten Reiseleistungen und Reisen ab. Hierfür haftet der Vertragspartner des Reisevertrages. Dies gilt wiederum nicht, sofern aus den Umständen der Anschein begründet wird, dass Reisen und Tickets solche Leistungen in eigener Verantwortung im Sinne des § 651a Abs.2 BGB übernimmt. Ebenso wenig übernehmen wir die Gewähr für die Verfügbarkeit von Reiseleistungen. Wir haften lediglich für fehlerhafte Beratung und Vermittlung.
5.2 Die Angaben über vermittelte Reiseleistungen beruhen ausschließlich auf den Informationen der Einzelveranstalter und stellen keine eigene Zusicherung von uns dar. Wir geben keinerlei Garantie oder Zusicherungen hinsichtlich der Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität der rechtlichen Wirksamkeit der Informationen, Unterlagen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Reiseveranstalter ab.
5.3 Die Haftung von Reisen und Tickets ist, außer im Falle von Schäden, die auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit beruhen (Körperschäden), soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder Reisen und Tickets für den Schaden allein aufgrund des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen verantwortlich ist, auf den dreifachen Preis der vermittelten Leistung beschränkt. Soweit nach § 651a Abs.2 BGB der Anschein begründet wird, dass Reiseleistungen als Reiseveranstalter von Reisen und Tickets erbracht werden, ist die Haftung unter denselben Voraussetzungen wie in Satz 1 beschränkt mit der Modifikation, dass sich die Beschränkung auf den dreifachen Reisepreis bezieht.

6. Hinweis auf Ausschluss- und Anzeigefristen, Gepäckverspätung, Gepäckverlust
6.1 Reisevertragliche Gewährleistungsansprüche sind innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber dem jeweiligen Reiseveranstalter der vom Kunden gebuchten Reise geltend zu machen. Nach Ablauf der einmonatigen Frist kann der Reisende nach deutschem Recht Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist oder wenn es sich um deliktische Ansprüche handelt.
6.2 Zusätzlich gilt bei Flugreisen: Gepäckschäden oder Gepäckverzögerungen sind binnen 7 Tagen bei Gepäckverlust, binnen 21 Tagen bei Gepäckverspätung nach Aushändigung anzuzeigen, wobei empfohlen wird, unverzüglich an Ort und Stelle die Schadensanzeige bei der zuständigen Fluggesellschaft zu erheben. Gleichermaßen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der örtlichen Reiseleitung oder dem Reiseveranstalter gegenüber anzuzeigen.
6.3 Bei Schiffsreisen: Beschädigungen des Gepäcks sind dem Beförderer oder dessen Beauftragten bei äußerlich erkennbarer Beschädigung des Gepäcks vor oder in dem Zeitpunkt der Ausschiffung bei Kabinengepäck, bei anderem Gepäck vor oder in dem Zeitpunkt, zu dem es wieder ausgehändigt wird, anzuzeigen. Bei äußerlich nicht erkennbarer Beschädigung oder Verlust des Gepäcks beträgt die Anzeigefrist 15 Tage nach dem Tag der Ausschiffung oder Aushändigung oder nach dem Zeitpunkt, zu dem die Aushändigung hätte erfolgen sollen. Der Anzeige bedarf es dann nicht, wenn der Zustand des Gepäcks im Zeitpunkt seines Empfangs von den Parteien gemeinsam festgestellt oder geprüft worden ist.

7. Verjährung
Ansprüche des Kunden aus Vermittlungsvertrag gegenüber Reisen und Tickets verjähren bei Sach- und Vermögensschäden nach einem Jahr, es sei denn, es handelt sich um Ansprüche aus unerlaubter Handlung. Letztere sowie sämtliche Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit beruhen (Körperschäden), verjähren innerhalb der gesetzlichen Frist. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die vermittelte Reiseleistung nach dem Vertrag mit dem Leistungsträger enden sollte. Schweben zwischen Reisen und Tickets und dem Kunden Verhandlungen über geltend gemachte Ansprüche oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder Reisen und Tickets die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung von einem Jahr tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

8. Reiseversicherung
8.1 Der Kunde wird hiermit ausdrücklich auf die Möglichkeit des Abschlusses einer Reiseversicherung hingewiesen. Unfallrisiken sollten durch eine vom Kunden speziell abgeschlossene, im Ausland gültige Reiseunfall-, Reisekranken- und ggf. eine Reisegepäckversicherung abgedeckt werden. Es können eine Reiserücktrittskostenversicherung und eine Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall abgeschlossen werden. Auf dem Anmeldeformular kann der Kunde vermerken, ob er eine der genannten Versicherungen abschließen will.
8.2 Reisen und Tickets empfiehlt dringend den Abschluss einer Reiserücktritts- sowie Reiseabbruchversicherung gleich bei der Anmeldung, da der nachträgliche Abschluss dieser Versicherung an versicherungsrechtliche Fristen gebunden ist. Es ist darauf hinzuweisen, dass vom Kunden abgeschlossene Versicherungsverträge auch im Falle eines Rücktritts von der Reise bestehen bleiben und Reisen und Tickets daher keinen Einfluss auf die Rückzahlung von Versicherungsprämien hat.

9. Umbuchung, Rücktritt, Stornierungsentschädigung
9.1 Umbuchungen, der Rücktritt von der Reise und/oder zu zahlende Stornierungsentschädigungen richten sich nach den Bedingungen des jeweiligen Reise- oder Schiffsreiseveranstalters. Es wird aus Beweisgründen empfohlen, Umbuchungswünsche oder den Rücktritt von der Reise schriftlich zu erklären. Der Rücktritt vom Reisevertrag ist unmittelbar gegenüber dem Reiseveranstalter zu erklären. Reisen und Tickets weist darauf hin, dass Stornierungsentschädigungen der Reiseveranstalter, Fluggesellschaften und Schiffsreiseveranstalter im Einzelfall bis zu 100 Prozent des Reise- oder Ticketpreises betragen können. Es wird auch daher empfohlen, eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.
9.2 Wurden von Reisen und Tickets Stornierungsentschädigungen vorverauslagt, können sie im Wege des Aufwendungsersatzes aus dem Vermittlungsvertrag verlangt werden und sind sofort zur Zahlung fällig (siehe Ziffer 2). Es bleibt dem Kunden unbenommen, nachzuweisen, dass Reisen und Tickets kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Bei Umbuchungen auf Wunsch des Kunden (Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart) sowie durch den Kunden veranlasste Namensänderungen, kann Reisen und Tickets eine Umbuchungsentschädigung von 20 Euro erheben. Umbuchungen sind ausschließlich bis zum 45. Tag vor Reiseantritt möglich. Danach sind Änderungen nur nach vorherigem Rücktritt vom Reisevertrag gemäß der Bedingungen des Reiseveranstalters und bei gleichzeitiger Neuanmeldung durch den Kunden möglich. Der Kunde kann jederzeit nachweisen, dass keine oder geringere Kosten als die vorstehende Pauschale durch die Umbuchung entstanden sind.

10. Hinweise auf Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen
10.1 Für die Informationen bzgl. von Pass-, Visa- und gesundheitspolizeiliche Bestimmungen ist grundsätzlich der Reiseveranstalter nach reiserechtlichen Vorschriften verpflichtet. Soweit Reisen und Tickets diese Informationen weitergibt und sich diese einschlägigen Bestimmungen jederzeit ändern können, gibt Reisen und Tickets keinerlei Zusicherung oder Garantien hinsichtlich der Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität dieser weitergegebenen Informationen ab. Eine Haftung von Reisen und Tickets ist insoweit ausgeschlossen, es sei denn, Reisen und Tickets nimmt ein besonderes Vertrauen des Kunden in Anspruch und wurde zur Unterrichtung über Einreise- und Visabestimmungen beauftragt. Es wird nahe gelegt, sich selbst über die Medien hinsichtlich der Änderungen der Bestimmungen im Zielland zu informieren, um sich rechtzeitig auf geänderte Umstände einstellen zu können.
10.2 Der Kunde ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Insbesondere Zoll- und Devisenvorschriften im Ausland sind einzuhalten. Der Kunde muss selbst darauf achten, dass sein Reisepass oder sein Personalausweis für die Reise eine ausreichende Gültigkeit besitzt. Ausländische Kunden werden gebeten, sich an die für sie zuständige Botschaft oder Konsulate zu wenden.

11. Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet Reisen und Tickets, den Kunden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist Reisen und TIckets verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft(en) zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird/werden. Auch über den Wechsel der ausführenden Fluggesellschaft muss Reisen und TIckets den Kunden informieren. Sie muss unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass der Kunde so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet wird. Die Black List ist nach ihrer Veröffentlichung durch die EU auf der Internetseite der EU abrufbar. Die Black List der EU ist auf der Internetseite
http://air-ban.europa.eu
und auf der Internetseite von Reisen und Tickets einsehbar und wird dort laufend aktualisiert.

12. Datenschutz
Die Angabe von persönlichen Daten erfolgt seitens der Nutzer auf freiwilliger Basis. Diese Reisen und Tickets zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten werden lediglich im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertrags gespeichert und verarbeitet. Personenbezogene Daten werden gemäß den Bestimmungen des BDatenSchG geschützt.

13. Sonstiges, Anwendbares Recht, Gerichtsstand
13.1 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vermittlungsvertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Die Unwirksamkeit des vermittelten Reise- oder Beförderungsvertrages berührt nicht die Wirksamkeit des Vermittlungsvertrages.
13.2 Auf dieses Vertrags- und Rechtsverhältnis ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland anzuwenden.

Reisevermittler / Reisebüro:
Reisen und Tickets
Inhaber Josef Molnar
Bahnhofstrasse 29
22880 Wedel

Telefon: +49 (0) 4103 – 8037288
Notfallnummer: +49 (0) 1703660794

Telefax: +49 (0) 4103 – 8037290

Internetseite:www.reisen-tickets.de

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